Arbeitszeitrfassung, meherer Anschnitte, - Pausenzeiten
#1
Hallo Leute,
ich bin absoluter Neuling in Sachen Excel und brauche umfangreiche Hilfe.
Ich habe mir diverse Videos angesehen und Beiträge gelesen aber finde keinen richtigen Ansatz.

Ich möchte eine wöchentliche Arbeitszeiterfassung einzelner Bauabschnitte erstellen, dabei ist der Tag in (erstmal) drei Abschnitte/Zeilen unterteilt.
Dazu sollen die Pausenzeiten, bis 5 Std. kein Abzug; über 5 bis 9 Std. 0,5 Std. Abzug; über 9 Std. 0,75 Std. Abzug. eingerichtet werden.
Der Abzug der Pausen sollte bei dem Ergebnis der Zeiten(Spalte F) bereits errechent werden,
so das maximal 0,75 über 9 Stunden oder maximal 0,5 Stunden bis 9 Stunden pro Tag abgezogen werden.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe

Gruß D.


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.xlsx   TEST Zeiterfassung Bauabschnitte.xlsx (Größe: 14,8 KB / Downloads: 11)
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#2
Hallo D.

so könnte es gehen (s. Mappe)

Sigi


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.xlsx   Zeiterfassung_Pause.xlsx (Größe: 12,79 KB / Downloads: 8)
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#3
Hi Sigi,

erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort, so sollte es aussehen.
Die Formel allein schon :26:      

Könnte die reine Nettozeit auch in F8/F14 direkt dargestellt werden?

Gruß D.
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#4
Dann wird's halt komplexer!
s. Mappe

Sigi


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.xlsx   Zeiterfassung_Pause2.xlsx (Größe: 12,65 KB / Downloads: 13)
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#5
Tolle Arbeit Sigi, vielen lieben Dank nochmal. *chapeau

:98:

LG D.
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#6
Sigi: =SUMME(F5:F7)-
WENN(SUMME(F5:F7)<=$J$2;0;
WENN(SUMME(F5:F7)<=($J$2+$K$2);SUMME(F5:F7)-$J$2;
WENN(SUMME(F5:F7)<=($J$3+$K$2);$K$2;
WENN(SUMME(F5:F7)<=($J$3+$K$3);SUMME(F5:F7)-$J$3;
WENN(SUMME(F5:F7)>($J$3+$K$3);$K$3;0)))))

kürzer mit nur einmal SUMME(F5:F7):

F8: =SUMME(WENNFEHLER(EXP(LN(SUMME(F5:F7)-{0.20.22.36.37}/96));)*{1.-1.1.-1.1})

Außerdem liegt Sigi bei SUMME = 9:01 nicht richtig. Da muss 8:30 statt 8:31 rauskommen. Denn Bemessungsgrundlage für die zweite Pause ist nicht die bis dahin ermittelte Arbeits-, sondern Anwesenheitszeit. Ist jedenfalls meine Meinung. Wäre sonst zu kompliziert beim Erzählen. Falls jedoch Sigi erwünscht, dann: 38.39 statt 36.37
WIN/MSO schicken angeblich alle 5 Sekunden Deinen Screen heim zu Papa (recall-Klausel). 
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#7
Hallo,

im ArbZG (Arbeitszeitgesetz) steht sinngemäß ….

- ab einer ArbZeit von 6:00 sind 00:30 Pausen vorgeschrieben (im vorliegenden Fall/Bsp. ab 5:00)
- ab einer ArbZeit von 9:00 sind 00:45 Pausen vorgeschrieben
- ferner: Pausen gehören nicht(!!) zur ArbZeit

demnach folgere ich, dass bei 9:01 Anwesenheit bereits 00:30 Pausen genommen wurden, die ArbZeit also erst 8:31 beträgt, da die 00:45 Pause erst ab Anwesenheit von 09:31 - 9:45 greift. 

Sigi
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#8
Die Norm ist schrottmäßig formuliert. 

a) Immerhin wird nun endlich fast überall meiner Ansicht gefolgt, dass niemals mehr Anwesenheitszeit weniger Arbeitszeit ergeben darf. Früher hat man mich deswegen in den Foren immer ausgelacht.

b) Die Norm schreibt Mindestpausen vor. Somit darf auch vorher pausiert werden. Am Beispiel: TE pausiert ja auch schon nach 5: statt 6:, also ist schon deshalb 9: besser als 9:30 (Anwesenheit) als Beginn der zweiten Pause.

c) Sollte TE Deiner Ansicht entsprechen wollen (die auch ich im Übrigen für zulässig halte), habe ich die Maßnahme schon geliefert: 38.39. Wahrscheinlich hast Du das nicht gesehen.
WIN/MSO schicken angeblich alle 5 Sekunden Deinen Screen heim zu Papa (recall-Klausel). 
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#9
(26.05.2020, 19:34)LCohen schrieb: ..., dass niemals mehr Anwesenheitszeit weniger Arbeitszeit ergeben darf. 

Ist übrigens bei manchen Zeiterfassungssystemen - im Sinne einer bösartig-arbeitnehmerquälenden Sicht oder einfach aus technischer Dummheit der ZE-Hersteller? - tatsächlich immer noch so.

Die AN rennen dann immer zu Arbeitsbeginn-bezogenen Zeiten runter, um - verständlicherweise! - ja nicht eine Sekunde zu spät auszustempeln. Denn das könnte sie eine halbe Stunde kosten. Ich kann so einen Scheiß nicht verstehen! Die Qual ist ein Meister aus D.
WIN/MSO schicken angeblich alle 5 Sekunden Deinen Screen heim zu Papa (recall-Klausel). 
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#10
Hi,

in diesem Punkt bin ich ganz deiner Meinung!

Sollte es Zeiterfassungssysteme geben, die bei einer Minute Mehranwesenheit eine halbe Stunde ArbZeit abziehen, dann haben die Programmierer das ArbZG nicht korrekt umbesetzt. Dies dürfte vor einem Arbeitsgericht nicht Bestand haben.

Sigi
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