25.09.2018, 12:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2018, 12:21 von LCohen.)
In amtlichen PAP zur Steuerermittlung wird durchaus noch häufiger in Zwischenschritten gerundet. Die jeweilige Anleitung steht im Gesetz, aber die Juristen gehen da Hand in Hand mit Mathematikern.
Dabei ist mir aufgefallen, dass deine ursprüngliche Formel für den Fall, dass Rest(B12;7) ungleich 1 ist, nur FALSCH auswirft und kein konkreten Wert - hier solltest du evtl. auch nochmal nacharbeiten.
Von der Syntax stimmt die Formel jetzt, aber ob sie fachlich das richtige Ergebnis bringt, kannst nur du beurteilen.
Dann lade bitte mal die aktuelle Datei hoch, und beschreibe in welcher Spalte die Formel steht und welcher Wert eigentlich beispielhaft einiger Zeilen herauskommen sollte
Beispiel: 30.09.2017(Samstag) : 4 Stunden am Sonntag gearbeitet:(K17)
in Excel kommt 15,75€ rauskommen muss aber 15,76€
Grunde ist die Berechnung 15,75 x 25% = 3,9375 das mal die 4 Stunden 15,76 € Es müsste aber nur mit 2 Kommestellen gerrechnet werden also 3,94 x 4 Stunden = 15,76 €