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Hallo, vielleicht meint der TE auch OBERGRENZE() oder und AUFRUNDEN()...
Gruß Jörg
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06.08.2018, 13:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2018, 13:15 von LCohen.)
Kann er nicht, denn OBERGRENZE war ja gar keine Lösung (also mit Argumenten, die er geändert zu haben behauptet, ausformuliert).
Selbstvervollständigung nehme ich bei diesem Verlauf seiner Beiträge mal nicht an.
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(06.08.2018, 13:14)LCohen schrieb: Kann er nicht, denn OBERGRENZE war ja gar keine Lösung (also mit Argumenten, die er geändert zu haben behauptet, ausformuliert)...
Hallöchen, OBERGRENZE() ist selbst erklärend und wenn nicht steht in der online-Hilfe mehr... ... übrigens sogar genau dieses Beispiel... Nunja du hattest ja falsche Bezüge gepostet - vielleicht ist das mir Argumenten gemeint, die der TE geändert hat ... (^_-)
Gruß Jörg
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"Nach Anpassung der Argumente" bedeutet nicht "mit erstmaliger Versorgung mit Argumenten"
Aber was soll's ... auch der TE könnte sich ungenau ausgedrückt haben - dann hättest Du recht.
Nun kennt er immer noch nicht den Unterschied zwischen RUNDEN und AUFRUNDEN.