30.11.2018, 09:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.11.2018, 09:26 von Der Steuerfuzzi.)
Hallo Marcel,
bei Deiner Formel stimmen weder die Bezüge mit der gelieferten Datei noch wäre sie funktionsfähig (selbst wenn die Bezüge stimmten).
Ich zitiere nochmal aus #1:
Die zweite Bedingung ist immer gegeben, wenn Du die erste erfüllt hast. Denn wenn eine OP vor 18 Uhr begonnen wurde, ist diese zu zählen. Daraus kann ich im Umkehr schließen, dass eine OP, die nach 18 Uhr beginnt nicht zu zählen ist.
Zudem wäre es komisch, wenn eine OP, die nach 18 Uhr beginnt, vor 18 Uhr beendet wäre.
bei Deiner Formel stimmen weder die Bezüge mit der gelieferten Datei noch wäre sie funktionsfähig (selbst wenn die Bezüge stimmten).
Ich zitiere nochmal aus #1:
Zitat:Wurde eine OP vor 18 Uhr begonnen, aber vor bzw. nach 18 Uhr beendet, soll diese Naht gezählt werden.
Wurde eine OP nach 18 Uhr begonnen und nach 18 Uhr beendet, soll die Naht vor dieser OP gezählt werden.
Die zweite Bedingung ist immer gegeben, wenn Du die erste erfüllt hast. Denn wenn eine OP vor 18 Uhr begonnen wurde, ist diese zu zählen. Daraus kann ich im Umkehr schließen, dass eine OP, die nach 18 Uhr beginnt nicht zu zählen ist.
Zudem wäre es komisch, wenn eine OP, die nach 18 Uhr beginnt, vor 18 Uhr beendet wäre.
Gruß
Michael
Michael