Registriert seit: 12.03.2016
Version(en): Excel 2003/ 2016
Hallo,
Sorry, an das Finanzamt habe ich in dem Augenblick nicht gedacht. Daran sollte man als Anwender bitte denken!!
Das ganze ging über einen Steuerberater der in seinen Unterlagen alles über ein Professionelles Programm verbuchte. (Datex oder so??) Die Excel Tabellen erleichterten ihm die Arbeit, für die Firma war das leidige Thema "Fehleingaben" und stundenlanges "Differenzen suchen" endlich vom Tisch! So gesehen hatte sich die Arbeit gelohnt, denn ich war noch Neuling im Programmieren und lernte viel daraus.
mfg Gast 123
Registriert seit: 11.03.2015
Version(en): mittlerweile meistens 2019
23.08.2017, 15:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2017, 15:32 von Der Steuerfuzzi.)
Hallo,
ich werde nicht müde es zu predigen:
Excel ist nicht GoB-Konform!!!!! Eine Buchführung in Excel entspricht nicht den Grundsätzen ordnungemäßer Buchführung und führt zwangläufig früher oder später zu Problemen mit dem Finanzamt!
Ich rate jedem davon ab eine Buchführung oder relevaten Teile (z. B. Kasse, ERP, etc.) davon in Excel abzuwickeln. Auch bei EÜR würde ich davon abraten. Und auch die PDF-Drucke sind in meinen Augen problematisch. Denn nach den GoBD ist die Excel-Datei an sich Bestandteil der Buchführung und müsste zumindest revisioonssicher in einem DMS geführt werden, das die Änderungen protokolliert bzw. nachverfolgbar macht.
Gruß
Michael
Registriert seit: 04.03.2015
Version(en): 2000 + meist 2010
23.08.2017, 15:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2017, 15:43 von lupo1.)
Es kommt auf die Arbeitsweise an, nicht das Werkzeug.
Wenn behauptet wird, "da manipuliert werden kann, ist Excel nicht GoB-konform", wird außer acht gelassen, dass dieser Wirkungszusammenhang außer Kraft gesetzt werden kann. Siehe PDF, übermittelt als Vertrauensvorlage monatlich.
Ich würde immer Excel vorziehen, weil ich dann nicht stumpf wie Lieschen Müller vom Staate gegängelt jede dämliche Buchung einzeln eingeben müsste, sondern flott mit Kopien und Vorbereitungen 10mal schneller wäre. Aber nein: Es kommt dem Staate anscheinend auch darauf an, die Eingabefehler und deren Korrekturen mit zu bekommen, und dann den Zeigefinger zu erheben.
Was ist das für ein scheiß Vertrauensverhältnis ...
Der Staat kann ja nur maximal 12 (, 13, oder 14) "Buchungstage" anordnen, wegen der UStVA. Was ich dazwischen mache, hat er nicht geregelt. Falls ich also ein Interface Excel zur Buha habe (wird wohl allgemein unterbunden), rutschen die abgestimmten, gesäuberten und gestreamlinten Daten rüber, und alles ist GoB.
Und sei es per SendKeys und Einzeleingabe über Windows. Hauptsache, maschinell.
Registriert seit: 11.03.2015
Version(en): mittlerweile meistens 2019
(23.08.2017, 15:19)Gast 123 schrieb: Das ganze ging über einen Steuerberater der in seinen Unterlagen alles über ein Professionelles Programm verbuchte. (Datex oder so??) Die Excel Tabellen erleichterten ihm die Arbeit, für die Firma war das leidige Thema "Fehleingaben" und stundenlanges "Differenzen suchen" endlich vom Tisch! So gesehen hatte sich die Arbeit gelohnt, denn ich war noch Neuling im Programmieren und lernte viel daraus.
Der Steuerberater verwendet sicher Programme der
DATEV.
Wenn es nur der Vorerfassung dient, könnte es unproblematisch sein. Aber auch hier muss gewährleistet sein, dass die Daten vollständig und unverändert übernommen werden.
Gruß
Michael
Registriert seit: 12.03.2016
Version(en): Excel 2003/ 2016
Hallo
Zitat:Der Steuerberater verwendet sicher Programme der DATEV Stimmt, jetzt faellt es mir wieder ein DATEV
@steuerfuzzi nicht böse sein,
dein rechtlicher Einwand ist völlig korrekt. Aber schauen wir uns bitte mal die Praxis an!!
Bei vielen Kleinbetrieben ist die "Schuhkarton" Buchführung üblich, d.h. man geht einmal im Monat zum Steuerberater und stellt dem einen Schuhkarton mit Quittungen auf den Schreibtisch und sagt: "jetzt mach mal!" Dann muss der alles sortieren! Das machrt der nicht umsonst, oder???
Dieser Betrieb handelte einen besseren Preis aus, weil alle Belege nach Konten sortiert waren, und die Mitarbeiterin nur noch die Daten aus der Excel Tabelle abtippen musste. Das schöne war, die Summen stimmten nach ersten Fehlschlagen, die wir konsequnet ausmerzten. Für das Finanzamt waren nur die DATEV Buchungen des Steuerberaters rechtsgültig!! Das wir ihm die Arbeit erleichterten ist rechtlich nicht relevant!! Gab aber Preisnachlass.
mfg Gast 123