EÜR-Buchhaltung mit Excel
#1
Moin !

Das Thema hatten wir vor ein paar Wochen schon mal.
Eine EÜR-Buchhaltung mit Excel ist entgegen vielfacher
Ansicht finanzamtsfest und daher erlaubt.
Rechtsgrundlage dafür ist § 146 Abs 5 AO.
Dort heißt es: "Die Bücher und die sonst erforderlichen
Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage
von Belegen
bestehen
".

Dieser eine Satz ist gut versteckt, aber wichtig.
Selbst die meisten Steuerberater kennen ihn nicht
(oder doch, aber sagen es nicht, weil sie Kasse machen
wollen) und sogar Finanzämter sind oft der Meinung,
eine Buha mit Excel ginge gar nicht. Sie alle irren.

Zwar entspricht Excel, da veränderbar, nicht den
GoB, aber darauf kommt es nicht an.
Denn die Buchhaltung darf aus der geordneten Belegablage
bestehen, aber nicht aus einer betriebsinternen, änderbaren
und daher als Steuerbuchhaltung unzulässigen Exceltabelle,
die freiwillig ist und nur der finanzamtlich nicht zu beanstandenden
innerbetrieblichen Arbeitserleichterung zwecks Ermittlung von
im EÜR-Formblatt anzugebende Zahlenwerten dient, die man
theoretisch auch per Hand ausrechnen könnte. Wie man es
macht, bleibt jedem selbst überlassen.

Wegen § 146 Absatz 5 AO habe ich mich seit dem 1.1.2023
von meinem Steuerberater verabschiedet und erfasse meine
Einnahmen und Ausgaben jetzt mit Excel. Basta! Denn
käufliche Programme sind mir entschieden zu kompliziert
und enthalten allerlei Schnickschnack, den ich nicht brauche.
Eine selbst gestrickte, auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmte
Exceltabelle ist meines Erachtens viel besser. Das Finanzamt
geht sie nichts an. Hauptsache ich kann als Buchhaltung eine
geordnete Erfassung aller Belege vorweisen. Das genügt.
Alles weitere ist freiwillig und schon deshalb nicht zu beanstanden.
Anders sähe es nur aus, wenn eine Pflicht zur elektronischen
Ermittlung von Zahlenwerten bestünde. Das ist nicht einmal
bei der Übermittlung per Elster der Fall, denn dort werden die
Einnahmen- und Ausgabensummen einzelner Posten nicht
etwa errechnet, sondern sind manuell anzugeben. Wie ich
die Zahlen ermittle, geht wie gesagt keinen etwas an.
Also kann ich es auch mit Excel machen.

Mein Exceltool ist ganz gut gelungen und ich habe nur noch
ein einziges "kleines" Problem, bei dem ich nicht weiterkomme.
Ich könnte es zwar bewältigen, indem ich alle 1 Mrd. Buchungen
des Jahres nochmal durchgehe, aber das will ich mir unbedingt
ersparen und suche nach einer eleganteren Lösung.

Alles Notwendige dazu seht ihr in der hochgeladenen
Beispieldatei.

Gruß
Dieter




.
Antworten Top
#2
Hallo

- wenn ich das richtig verstehe, gibst du die Werte in J händisch ein

- z.B. in F2 schreibst du entweder alt oder neu
- die Formel für P10 änderst du wie folgt 
Code:
=SUMMEWENN(D$10:D$19;O10;G$10:G$19)*($F$2="alt")+SUMMEWENN(E$10:E$19;O10;G$10:G$19)*($F$2="neu")

es wird jeweils die angegeben Spalte benutzt.

LG UweD
Antworten Top
#3
Hallo Uwe,

nett, dass du dich des Problems angenommen hast und ja,
Spalte J fülle ich mit den Zeilennummern des EÜR-Formulars 2022 händisch aus,
und Spalte K mit dem dazugehörigen (Kurz-) Text auch,
so dass jener bei Angabe der Zeile in Spalte D per =SVERWEIS() in Spalte F erscheint.
Die Ausfüllung von J und K macht zwar etwas Arbeit, ist aber nur 1 x p.a. zu erledigen.
Die Formel klappt, wenn ich auch Spalte O entsprechend ändere.

Allerdings ...
Ich sprach davon, dass ich nicht sämtliche Buchungen nochmal durchforsten will,
um in Spalte E die geänderten Nummern anzugeben.
Das ist nicht nur aufwendig, sondern birgt auch einiges Fehlerpotential
und müsste ebenfalls noch automatisiert werden.
Je nach alter Nummer in Spalte D müsste die neue in Spalte E erscheinen.

Dieter
Antworten Top
#4
Hallo

dann leg dir dafür eine separate Tabelle an und nutze überall den Sverweis auf diese Tabelle

Arbeitsblatt mit dem Namen 'Tabelle1'
ABC
1AltNeu
21415Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme
31617Vereinnahmte USt.
42627Waren, Roh- und Hilfsstoffe
52830Ausgaben für eigenes Personal
64648Miete / Pacht
75759Arbeitsmittel (z. B. Bürobedarf, Porto, Fachliteratur)


Formeln:
Code:
E10: =WENNFEHLER(SVERWEIS(D10;Tabelle1!$A:$C;2;0);"?")
F10: =WENN(C10="";"";WENNFEHLER(SVERWEIS(D10;Tabelle1!$A:$C;3;0);"?"))
K10: =WENN($F$2="alt";WENNFEHLER(SVERWEIS(J10;Tabelle1!$A:$C;3;0);"?");WENN($F$2="neu";WENNFEHLER(SVERWEIS(J10;Tabelle1!$B:$C;2;0);"?");""))
P10: =SUMMEWENN(D$10:D$19;O10;G$10:G$19)*($F$2="alt")+SUMMEWENN(E$10:E$19;O10;G$10:G$19)*($F$2="neu")


LG UweD
Antworten Top
#5
Ja genau,

bin inzwischen selber drauf gekommen. Nun ist meine EÜR-Buchhaltung perfetto.

Was sagst du dazu, dass eine Excel-EÜR wegen AO § 146 Abs. 5 finanzamtlich erlaubt ist?
Denn fast jeder behauptet das Gegenteil.

Dieter
Antworten Top
#6
Wie gesagt: Ich bin da auf Deiner Seite. Ich habe meine 3 GmbH auch immer mit einem ACCESS-SQL gebucht (Doppik) ... mittlerweile kann man das auch schick mit LET in Excel.
  1. Belege
  2. Bankauszüge
  3. ... und ein Kassenbuch (hatte keine Kasse, sondern immer nur ein Verbindlichkeitenkonto Gesellschafter) muss am besten eh mit Stift und Papier geführt werden, oder zumindest nach den Anforderungen für ein Fahrtenbuch im Auto.

Selbst wenn irgendwas daran verboten sein sollte:
  1. Wo kein Kläger, da kein Richter (gibt selten einen Kläger FA)
  2. Monetärer Umfang vermutlich klein
WIN/MSO schicken angeblich alle 5 Sekunden Deinen Screen heim zu Papa (recall-Klausel). 
Antworten Top
#7
LET in Excel? Was´n das ???
FinA kein Kläger, aber wird verklagt wg. "Hinzuschätzung", schau mal 1 K 2214/17 E,G,U,F vom 29.4.2021 des Finanzgerichts Münster
Dieter
Antworten Top
#8
Hi Dieter,

das ist in deiner Uralt-Version ( Wink ) noch nicht enthalten.

Schau mal hier https://support.microsoft.com/de-de/offi...b8f9908999 rein.
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
Antworten Top
#9
OK, ich verstehe nur Bahnhof, brauche sowas nicht.
Meine Uraltversion reicht. Die macht mir schon genug zu schaffen.
Dieter
Antworten Top
#10
Hallöchen,

ansonsten, falls noch ein Problemchen auftaucht, reicht eventuell die Problembeschreibung ohne Rechtsgrundlagen 100
Und, falls Du neben Ausgaben auch über ausreichend Einnahmen verfügst, ein aktuelles Office-Paket ist nicht allzu kostspielig und die fleißigen Helfer können Dir vielleicht noch bessere Lösungen anbieten 15
.      \\\|///      Hoffe, geholfen zu haben.
       ( ô ô )      Grüße, André aus G in T  
  ooO-(_)-Ooo    (Excel 97-2019+365)
Antworten Top


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste