Einkommensbereinigung §11b III SGB II
#1
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Hallo, ich möchte selber nachrechnen und diesen Teil meiner Berechnung erstellen. Ich hänge nur fest. Datei und Bespiel habe ich angehangen. Ich hoffe auf Hilfe, ich drehe am Rad. 


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   

.xlsx   Berechnung Einkommen nach SGB II.xlsx (Größe: 12,74 KB / Downloads: 6)
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#2
Moin und Willkommen im Forum!
Du kennst die einschlägigen Online-Rechner?
Du weißt, dass es nicht so einfach ist, da es nicht nur die 20%-Regel gibt, sondern es analog zur Einkommensteuer "Sprünge" gibt (anteilig 10% über x€)?
Nevertheless:
Es spricht ja nix dagegen, das in Excel abzubilden.
Dazu brauche ich aber nicht Deine Datei, sondern muss mich mal kurz ins SGB einlesen.

Gruß Ralf
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. 
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
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#3
Hallo, danke für deine schnelle Antwort. Und kannst du dein Wissen aus dem SGB visuell in Excel darstellen??? Das wäre wirklich super.
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#4
Im SGB II gibt es nur die EK Anrechnung bis 1200,00 Euro. Darüber hinaus wäre der Anspruch generell zu prüfen.


Tabelle1
DEF
71000€ - 100,01€0,2180
81000,01 €- 1200,00 €0,10

verwendete Formeln
Zelle Formel Bereich N/A
F7=WENN(D5-E6>0;MIN(900;D5-E6)*0,2;"")
F8=WENN(D5-1000>0;MIN(200;D5-1000)*0,1;0)
Excel-Inn.de
Hajo-Excel.de
XHTML-Tabelle zur Darstellung in Foren, einschl. der neuen Funktionen ab Version 2007
Add-In-Version 25.14 einschl. 64 Bit

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#5
A1: Hinzuverdienst
B1: minderjähriges Kind ja? 1. Nein? 0.

Freibetrag §11b III SGB II: =MIN(A1/{1.5.10}+{0.80.180};300+B1*30)

Hallo Moderatoren, bitte den Thread-Titel doppelt korrigieren von SBG XII auf §11b III SGB II. Vielen Dank! (sonst stolpert die Nachwelt)
WIN/MSO schicken angeblich alle 5 Sekunden Deinen Screen heim zu Papa (recall-Klausel). 
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#6
Hi,

ohne Berücksichtigung von Kindern würde ich es so gestalten:

Arbeitsblatt mit dem Namen 'Tabelle1'
BCDEF
3Berechnung Einkommensfreibetrag nach SGB II
4
5Erwerbseinkommen Brutto1.000,00 €Freibetrag
6FB gem. § 11 b Abs 2pauschal100,00 €
7FB gem § 11b Abs. 3 Nr. 11000€ - 100,01€20%180,00 €
8FB  gem  § 11 b Abs. 3 Nr. 21000,01 €- 1200,00 €10%-   €
91200,01 - offen30%-   €
10Erwerbseinkommen netto842,43 €280,00 €562,43 €

ZelleFormel
F7=MAX(0;$D$5-100)*E7
F8=MAX(0;$D$5-1000)*E8
F9=MAX(0;$D$5-1200)*E9
E10=SUMME(F6:F9)
F10=D10-SUMME(F6:F9)
Verwendete Systemkomponenten: [Windows (32-bit) NT 6.01] MS Excel 2010
Diese Tabelle wurde mit Tab2Html (v2.6.0) erstellt. ©Gerd alias Bamberg
Gruß

Edgar

Meine Antworten sind freiwillig und ohne Gewähr!
Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
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#7
Hallo Bosko,

Du hast aber im Bamberg die gleichen falschen Zahlen wie der TE. Das richtige Freibetrags-Ergebnis für 842,43 Hinzuverdienst ist 248,49 statt 280,00.
WIN/MSO schicken angeblich alle 5 Sekunden Deinen Screen heim zu Papa (recall-Klausel). 
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#8
Hi LCohen,

Frage ist, ob die Absetzbeträge vom Brutto oder vom Netto berechnet werden. Das SGB spricht von Einnahmen, das sind. m.E. die Bruttobeträge. Ansonsten würde sich die Berechnung so gestalten:

Arbeitsblatt mit dem Namen 'Tabelle1'
BCDEF
3Berechnung Einkommensfreibetrag nach SGB II
4
5Erwerbseinkommen Brutto1.000,00 €Freibetrag
6FB gem. § 11 b Abs 2pauschal100,00 €
7FB gem § 11b Abs. 3 Nr. 11000€ - 100,01€20%148,49 €
8FB  gem  § 11 b Abs. 3 Nr. 21000,01 €- 1200,00 €10%-   €
91200,01 - offen30%-   €
10Erwerbseinkommen netto842,43 €248,49 €593,94 €

ZelleFormel
F7=MAX(0;D10-100)*E7
F8=MAX(0;D10-1000)*E8
F9=MAX(0;D10-1200)*E9
E10=SUMME(F6:F9)
F10=D10-SUMME(F6:F9)
Verwendete Systemkomponenten: [Windows (32-bit) NT 6.01] MS Excel 2010
Diese Tabelle wurde mit Tab2Html (v2.6.0) erstellt. ©Gerd alias Bamberg
Gruß

Edgar

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#9
https://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html
WIN/MSO schicken angeblich alle 5 Sekunden Deinen Screen heim zu Papa (recall-Klausel). 
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#10
Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Berufstätige Anspruch auf ergänzende Leistungen gemäß SGB II haben (aka "Aufstocker"), diesen aber aus Unkenntnis nicht in Anspruch nehmen.
Mal als Beispiel:
Vierköpfige Familie, wohnhaft in Frankfurt am Main.
Lediglich der Vater ist berufstätig.
Für FFM angemessener Wohnraum: 825,- + HK 100,- = 925,-
https://www.jc-frankfurt.de/download.cfm...6A06040441&download=0401J44E404860441
ALG2 Anspruch + Warmmiete + Kindergeld 2.285,-
Netto-Brutto-Rechner sagt dazu: mindestens 3.137,17 Brutto vonnöten, um keinen Anspruch auf ergänzendes ALG2 zu haben.

geteilt durch 170 Monatsstunden: 18,45€ Stundenlohn, also WEIT über dem gesetzlichen Mindestlohn …
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