Dazu ist Excel nicht geeignet. Man kann Schreibschutz setzen. Dieser und andere Wege sind recht einfach zu überwinden. Lediglich eine entsprechend geschützte Datenbank kann eine nachträgliche Manipulation schwierig machen.
Gruß Uwe
Folgende(r) 1 Nutzer sagt Danke an Egon12 für diesen Beitrag:1 Nutzer sagt Danke an Egon12 für diesen Beitrag 28 • octopussy9
18.09.2023, 11:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2023, 12:45 von Ralf A.)
...im Menü Überprüfen....
Allerdings löst das Dein Problem nicht, da ja Eintragungen weiterhin möglich sein sollen und der Bereich, der geschützt werden soll, somit veränderlich ist und nach jedem Neueintrag angepasst werden müsste. Da wäre eine VBA Lösung angebracht. Sind denn Makros bei Euch zulässig?
Der sicherste Ansatz für einen Irrtum ist der Glaube, alles im Griff zu haben. Nur, weil ich den Recorder bedienen kann, macht mich das noch lange nicht zum Musiker.
1.: gar nicht. Korrektur von Falscheingaben wurde nicht gefordert. 2.: Ganz einfach. Dazu muss nur der Schreibschutz kurz händisch aufgehoben, die Korrektur vorgenommen und der Schreibschutz händisch wieder gesetzt werden. Der zu schützende Bereich verändert sich dabei ja nicht. 3.: Scheint es den TO inzwischen nicht mehr zu interessieren. Rückmeldung: Fehlanzeige...
Der sicherste Ansatz für einen Irrtum ist der Glaube, alles im Griff zu haben. Nur, weil ich den Recorder bedienen kann, macht mich das noch lange nicht zum Musiker.