GrdStFeststE 1.1.22 - Beispiel Eigentumswohnung Bundesmodell
#11
Hallöchen,

angenommen, das MFH, in dem sich die Eigentumswohnung befindet, liegt komplett auf einem Flurstück.

Zum Eigentum gehören zwei weitere Flurstücke. Dabei handelt es sich um die zum Haus gehörenden Parkplätze, ohne weitere Bebauung.
Die liegen in der gleichen Straße, haben aber keine Hausnummer.
Eines grenzt an das "Hausflurstück", das zweite liegt auf der anderen Straßenseite. Die Straße gehört nicht zum Eigentum.
Schreibt man da für die 3 Flurstücke 3 Grundsteuerdingsbumse oder wie ist da vorzugehen? Die beiden Parkplätze haben ja auch eine andere Nutzungsart als das "Wohngrundstück".

So wie ich das verstanden habe, geht es bei der WGFZ um eine Verrechnung / Korrektur bei Flächenangabe anhand der Außen-Geschossflächen oder wie auch immer man das nennen mag, also einschließlich Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume, Wände usw.
In der Elster ist aber die Wohnfläche anzugeben. Also wäre eine zusätzliche Korrektur doch nicht vorzunehmen?

Seltsam ist für mich auch, dass in Thüringen für die Ermittlung nur 115 Vorgänge der Jahre 2008 bis 2015 infrage kamen, wovon 25 als Ausreißer nicht berücksichtigt wurden ...

Hier mal der Link zur Thüringer WGFZ
tlbg.thueringen.de/wertermittlung/online-grundstuecksmarktinformationen/umrechnungskoeffizienten/wgfz
Bei den Erläuterungen findet man ein Beispiel, da wird die Sache teurer Sad Dort ist auch ein Link zu einer pdf mit entsprechenden Tabellen und Angaben.
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       ( ô ô )      Grüße, André aus G in T  
  ooO-(_)-Ooo    (Excel 97-2019+365)
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#12
Edit:
beide Parkflurstücke grenzen nicht unmittelbar an das Wohnflurstück. Der Gehweg gehört laut Bild (nicht die ZeitungWink ) ebenfalls nicht zum Eigentum.
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#13
1. Flurstücke werden in der Erklärung einfach eintragsweise hinzugefügt, genauso, wie z.B. Miteigentümer oder Gebäude auf dem Grdst. Was ich aber bisher hier (in Bremen) immer gesehen habe, ist, dass in den alten druckschriftlichen Grundbuchblättern mehrere Flurstücke zu einem neuen zusammengefasst wurden, wenn von einer Wohnanlage (MFH) bebaut. Das wird dort zwar nicht so benannt; man sieht es aber einfach an der Addition der bisherigen ha/a/m²-Einzelangaben. Die Nutzungsart ist im Bundesmodell im Kontext "MFH" unerheblich; Parken ist Wohnen. Aufschluss gibt Dir auch indirekt der Aufteilungsschlüssel des Verwalters in der Abrechnung.

2. Treppenhäuser, Gemeinflächen, Wände (Keller; es sei denn, wohngeeignet) fallen immer weg beim Wohnen. Beim Gewerbe hat man hingegen den umbauten Raum (DIN 277 oder 270?), was die Abgabe extrem einfach macht. Dort wird also eine Treppe statt 0mal sogar 2mal gezählt. Bei Mischfällen Wohnen/Gewerbe gibt es auch ein Verfahren; damit musste ich mich aber bislang nicht befassen.

3. Im Bundesmodell (aber eigentlich wohl bei allen 16 Ländern) nur Wohnfläche. WGFZ ist nicht zu verwenden, so steuerfuzzi (https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__247.html). Das erledigt dann wohl das FA. (Statt eines ermittelten BRW über die selbst berechnete WGFZ) nimmt man einfach den vorgegebenen Bodenrichtwert der Bodenwertzone, von dem aus man mit der mit ihm verbundenen "typischen GFZ" und der durch meine Funktion ermittelten WGFZ zu einem besseren (oder: konkreten) einzusetzenden Bodenrichtwert kommen könnte, aber nicht soll! Ich werde die abgegebenen Erklärungen vielleicht noch auf den vorgegebenen Bodenrichtwert zurückändern. Oder ich nehme es einfach in den Einspruch mit auf, wenn ich erkenne, dass das FA meinen Wert - der falsch wäre - einfach übernommen hat. Einen Vorteil aber hat meine WGFZ: Wenn ich statt richtig 200 meine 314,2 eingesetzt oder ausgerechnet habe, und das FA kommt auf einmal mit 550, dann bin ich immerhin sensibilisiert für eine Nachfrage/einen konkretisierten Einspruch.

Das mit Thüringen bringt einen ja jetzt wieder erneut durcheinander!
WIN/MSO schicken angeblich alle 5 Sekunden Deinen Screen heim zu Papa (recall-Klausel). 
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#14
(25.01.2023, 16:29)schauan schrieb: Zum Eigentum gehören zwei weitere Flurstücke. Dabei handelt es sich um die zum Haus gehörenden Parkplätze, ohne weitere Bebauung.
Stellplätze (die nicht Garagen oder Carports sind) sind meines Wissens nicht gesondert anzugeben.
Man kann in einer Erklärung wohl mehrere Flurstücke erfassen.
Im Zweifel gibt es auch eine Hotline https://finanzen.thueringen.de/themen/st...rundsteuer
Gruß
Michael
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