25.01.2023, 16:29
Hallöchen,
angenommen, das MFH, in dem sich die Eigentumswohnung befindet, liegt komplett auf einem Flurstück.
Zum Eigentum gehören zwei weitere Flurstücke. Dabei handelt es sich um die zum Haus gehörenden Parkplätze, ohne weitere Bebauung.
Die liegen in der gleichen Straße, haben aber keine Hausnummer.
Eines grenzt an das "Hausflurstück", das zweite liegt auf der anderen Straßenseite. Die Straße gehört nicht zum Eigentum.
Schreibt man da für die 3 Flurstücke 3 Grundsteuerdingsbumse oder wie ist da vorzugehen? Die beiden Parkplätze haben ja auch eine andere Nutzungsart als das "Wohngrundstück".
So wie ich das verstanden habe, geht es bei der WGFZ um eine Verrechnung / Korrektur bei Flächenangabe anhand der Außen-Geschossflächen oder wie auch immer man das nennen mag, also einschließlich Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume, Wände usw.
In der Elster ist aber die Wohnfläche anzugeben. Also wäre eine zusätzliche Korrektur doch nicht vorzunehmen?
Seltsam ist für mich auch, dass in Thüringen für die Ermittlung nur 115 Vorgänge der Jahre 2008 bis 2015 infrage kamen, wovon 25 als Ausreißer nicht berücksichtigt wurden ...
Hier mal der Link zur Thüringer WGFZ
tlbg.thueringen.de/wertermittlung/online-grundstuecksmarktinformationen/umrechnungskoeffizienten/wgfz
Bei den Erläuterungen findet man ein Beispiel, da wird die Sache teurer Dort ist auch ein Link zu einer pdf mit entsprechenden Tabellen und Angaben.
angenommen, das MFH, in dem sich die Eigentumswohnung befindet, liegt komplett auf einem Flurstück.
Zum Eigentum gehören zwei weitere Flurstücke. Dabei handelt es sich um die zum Haus gehörenden Parkplätze, ohne weitere Bebauung.
Die liegen in der gleichen Straße, haben aber keine Hausnummer.
Eines grenzt an das "Hausflurstück", das zweite liegt auf der anderen Straßenseite. Die Straße gehört nicht zum Eigentum.
Schreibt man da für die 3 Flurstücke 3 Grundsteuerdingsbumse oder wie ist da vorzugehen? Die beiden Parkplätze haben ja auch eine andere Nutzungsart als das "Wohngrundstück".
So wie ich das verstanden habe, geht es bei der WGFZ um eine Verrechnung / Korrektur bei Flächenangabe anhand der Außen-Geschossflächen oder wie auch immer man das nennen mag, also einschließlich Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume, Wände usw.
In der Elster ist aber die Wohnfläche anzugeben. Also wäre eine zusätzliche Korrektur doch nicht vorzunehmen?
Seltsam ist für mich auch, dass in Thüringen für die Ermittlung nur 115 Vorgänge der Jahre 2008 bis 2015 infrage kamen, wovon 25 als Ausreißer nicht berücksichtigt wurden ...
Hier mal der Link zur Thüringer WGFZ
tlbg.thueringen.de/wertermittlung/online-grundstuecksmarktinformationen/umrechnungskoeffizienten/wgfz
Bei den Erläuterungen findet man ein Beispiel, da wird die Sache teurer Dort ist auch ein Link zu einer pdf mit entsprechenden Tabellen und Angaben.
. \\\|/// Hoffe, geholfen zu haben.
( ô ô ) Grüße, André aus G in T
ooO-(_)-Ooo (Excel 97-2019+365)
( ô ô ) Grüße, André aus G in T
ooO-(_)-Ooo (Excel 97-2019+365)