05.05.2017, 14:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2017, 14:45 von Jockel.)
(05.05.2017, 14:19)EvelynB schrieb: ...Hier endgültige Fassung der Version. An alle, vielen Dank, die mir hier so wunderbar alles erläutert haben.
Hallo, aber hier in den beiden letzten Dateien, die du hochgeladen hast, bleibt deine Ausgangsformel drin..? Ich sehe keine Veränderung..!?!?! Hatte ich schon erwähnt, dass es Sinn machen würde mit intelligenten Tabellen zu arbeiten..? Ja.
(05.05.2017, 14:31)EvelynB schrieb: Eventuell wäre noch die frage, ob man bei der zahllast die Provision des verkäufers berücksichtigen müsste?
Die Frage ist natürlich berechtigt. Allerdings weiß man aus der Aufgabenstellung nicht ob der Verkäufer ein Mitarbeiter ist oder nicht. In der Aufgabenstellung ist so einiges was hinterfragt werden kann, aber ich glaube, es war nicht in der Absicht des Aufgabenstellers hier noch eine Problematik mit der Steuer im Zusammenhang mit der Provision einzubauen.
Ich würde das nicht so eng sehen. Es geht ja daraum, Excel zu lernen. Ob die Provisionen nun bei der Umsatzsteuer berücksichtigt werden oder nicht, ist doch für das was Du in Excel lernst nicht wirklich wichtig, oder?
Das ist korrekt, es geht hauptsächlich darum, dass ich die Formeln anwenden und verstehen tue. Das ist wichtig. Alles andere ist da eher eine Nebensache. Aber hier im Forum sind richtige Profis unterwegs und leute, die Excel wirklich können! Mich wundert, dass viele dozenten einfache dinge erklären können, aber komplizierte formeln nicht beherrschen!
wenn du willst kannst du diese beiden Formeln noch aendern. Sollte sich die MWSt einmal aendern musst du sonst alle Formeln wieder aendern. So aenderst du nur den % Wert in der Zelle B1
=F6*100/(100+MwSt*100) Netto EK =G6+G6*MwSt Brutto VK