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(26.12.2016, 19:53)RPP63 schrieb: Hi Jörg!
So ein kleiner Off-Topic-Nebenstrang ist doch nicht verkehrt und hier doch eher on topic.
Was meinst Du genau?
Geldwäsche ab vierstelliger Buchung?
Gruß Ralf
Hi Ralf, nein es geht um GoBD-konforme Speicherung der Daten, und das ist mit EXCEL so nicht machbar... "... Bei Kassenbüchern, die mithilfe von EDV-Systemen geführt werden (Excel, spezielle Kassenbuchsoftware, etc.), stellt sich das Problem der Unveränderbarkeit der Daten. Kann ein elektronisches Kassenbuch nachträglich verändert werden, ist die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung anzuzweifeln..."
Gruß Jörg
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Hallo,
(26.12.2016, 19:53)RPP63 schrieb: Was meinst Du genau?
Geldwäsche ab vierstelliger Buchung?
Gruß Ralf
vermutlich hat er auf sowas angespielt:
http://www.ofd-karlsruhe.de/pb/site/pbs-...202016.pdfund dort speziell die Ausführungen zur Offenen Ladenkasse (Abschnitt 3)
Gruß
Peter
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Na gugge mol do. :19:
Da mir bekannt, war mein letzter Post ja nicht umsonst, unnötig, für die Tonne! ;)
Mein derzeitiger Wissensstand ist jedoch immer noch, dass eine tägliche Archivierung per .PDF akzeptiert bleibt.
Wobei es wohl auf die potentielle kriminelle Energie ankommt. :21:
Gruß Ralf
Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag.
Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben. (Konfuzius)
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(26.12.2016, 20:43)RPP63 schrieb: Na gugge mol do. :19:
Da mir bekannt, war mein letzter Post ja nicht umsonst, unnötig, für die Tonne! ;)
Mein derzeitiger Wissensstand ist jedoch immer noch, dass eine tägliche Archivierung per .PDF akzeptiert bleibt.
Wobei es wohl auf die potentielle kriminelle Energie ankommt. :21:
Gruß Ralf
Hallo Ralf, es geht um Bargeschäfte... ---> Die Aufzeichnungspflicht ist erfüllt, wenn sämtliche Ausgangsrechnungen chronologisch abgelegt werden.
Werden auch Bargeschäfte getätigt, müssen
diese fortlaufend in handschriftlichen Listen eingetragen werden. Hinweis:
Handschriftliche Aufzeichnungen und Rechnungen sind 10 Jahre nach Ende des Jahres aufzubewahren.
Gruß Jörg
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