07.07.2024, 09:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.07.2024, 09:33 von echo.)
Hallo Boris so lange die Auszubindenden unter 18 Jahre sind werden die Urlabstage ja schon jetzt jährlich und abhängig vom Alter berechnet. Letztendlich ist die Berechnung die gleiche, nur mit dem Unterschied das du jetzt nicht mit dem fixen Alter sondern mit dem Jahr der Einstellung beginnst.
07.07.2024, 12:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.07.2024, 12:56 von echo.)
Hallo Boris, schön das es funktioniert. du solltest aber Prüfen ob die Berechnung für eure Tarife passen. Ich habe es so erstellt wie ich es eingangs beschrieben habe.
Es gibt durch tarifliche Regelungen auch die Möglichkeit einer grundsätzlichen 1/12 - Regelung fürs ganze Jahr. Man bekommt dann im 2. Halbjahr keinen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub sondern nur für die tatsächlich gearbeiteten vollen Monate. (Info: Nur zulässig, wenn dieser Urlaub immer noch über dem Anspruch von BUrlG liegt)
09.07.2024, 09:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2024, 09:55 von echo.)
Hallo Boris ich habe einen Fehler entdeckt der zu einer falschen Berechnung führen kann, wenn der/die Beschäftigte(n) im gleichen Jahr wieder ausscheiden und erst nach Neujahr angefangen sind.
Bei der Gelegenheit habe ich die doppelte Berechnung vom ersten Vorschlage gelöscht. Die braucht es nicht Gruß Holger