Lohnsteuerberechnung
#1
Liebe Excel-Freunde,

seit zwei Jahren beschäftige ich mich mit der Frage, wie man in Excel Steuern berechnen kann.
Ich habe viel im Internet gelesen. Aber um ehrlich zu sein, das war nichts für mich.
Deshalb eine Bitte von Fachleuten, ob man mir in der Mappe, wo die Lohnsteuer gelb markiert ist,
eine Formel einbauen kann. Würde mich sehr freuen.

Danke.


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#2
Moin

Ich habe mal für dich bei einem Experten nachgefragt.
Hier ist seine Antwort:

Hallo! Die Berechnung der Lohnsteuer in Deutschland ist ein komplexer Vorgang, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Im Wesentlichen basiert sie aber auf dem Bruttoarbeitslohn und berücksichtigt eine Reihe von individuellen Merkmalen. Hier sind die grundlegenden Schritte und Einflussfaktoren:
1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:
  • Bruttoarbeitslohn: Das ist Ihr Gehalt oder Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Abzüge: Vom Bruttoarbeitslohn werden verschiedene Posten abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu erhalten. Dazu gehören:
    • Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
    • Werbungskosten: Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit entstehen (z.B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel). Es gibt hier einen Pauschbetrag, aber Sie können auch höhere tatsächliche Kosten geltend machen.
    • Freibeträge: Bestimmte Beträge, die steuerfrei bleiben, wie z.B. der Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge oder Freibeträge für Behinderte.
    • Sonderausgaben: Bestimmte private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind (z.B. Spenden, Kirchensteuer).
    • Außergewöhnliche Belastungen: Bestimmte zwangsläufige Ausgaben, die Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen (z.B. Krankheitskosten).
2. Anwendung des Lohnsteuertarifs:
  • Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Lohnsteuertarif angewendet. Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv, d.h., der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen.
  • Es gibt verschiedene Tarifzonen mit unterschiedlichen Steuersätzen. Für das Jahr 2024 gelten beispielsweise folgende Eckwerte für den Grundtarif (für Ledige; für Verheiratete gelten doppelte Beträge):
    • Bis 11.784 Euro (Grundfreibetrag): 0 % Steuer
    • 11.785 Euro bis 17.005 Euro: 14 % bis 24 % (progressiver Steuersatz)
    • 17.006 Euro bis 66.760 Euro: 24 % bis 42 % (progressiver Steuersatz)
    • 66.761 Euro bis 277.825 Euro: 42 % (Spitzensteuersatz)
    • Ab 277.826 Euro: 45 % (Reichensteuer)
  • Für die Berechnung wird nicht das gesamte Einkommen mit einem einzigen Steuersatz belegt, sondern die jeweiligen Einkommensteile fallen in die entsprechenden Tarifzonen.
3. Berücksichtigung der Steuerklasse:
  • Die Steuerklasse, in die Sie eingeordnet sind, hat einen direkten Einfluss auf den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die Steuerklasse richtet sich nach Ihrem Familienstand und anderen persönlichen Umständen (z.B. alleinerziehend).
  • Es gibt sechs Steuerklassen (I bis VI), die unterschiedliche Freibeträge und Tarifmerkmale berücksichtigen.
4. Berechnung von Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer:
  • Auf die ermittelte Lohnsteuer wird in den meisten Fällen der Solidaritätszuschlag erhoben.
  • Wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind, wird zusätzlich die Kirchensteuer berechnet. Die Kirchensteuer beträgt in den meisten Bundesländern 9 % der Lohnsteuer.
Vereinfacht lässt sich der Prozess so darstellen:
Code:
Bruttoarbeitslohn
- Sozialversicherungsbeiträge
- Werbungskosten
- Freibeträge
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
= Zu versteuerndes Einkommen

Anwendung des Lohnsteuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen
= Lohnsteuer (vorläufig)

Berücksichtigung der Steuerklasse (führt zu monatlichem Abzug)

+ Solidaritätszuschlag (in den meisten Fällen)
+ Kirchensteuer (falls zutreffend)
= Gesamtabzüge
Wichtig zu beachten:
  • Die Lohnsteuer wird in der Regel monatlich direkt von Ihrem Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
  • Die genaue Berechnung ist komplex und wird in der Regel vom Arbeitgeber oder mit spezieller Software durchgeführt.
  • Am Ende des Jahres können Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der die tatsächliche Steuerschuld ermittelt wird. Es kann dann zu einer Erstattung oder Nachzahlung kommen, wenn die monatlichen Vorauszahlungen (Lohnsteuerabzüge) von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen.
Um Ihre individuelle Lohnsteuer genauer zu berechnen, können Sie:
  • Einen Brutto-Netto-Rechner im Internet verwenden. Diese berücksichtigen in der Regel die wichtigsten Faktoren wie Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuer.
  • Ihre Lohnabrechnung genau prüfen. Dort sind die einzelnen Abzüge aufgeführt.
  • Sich an einen Steuerberater wenden.
Ich hoffe, diese Erklärung gibt Ihnen einen guten Überblick über die Berechnung der Lohnsteuer in Deutschland! Lassen Sie mich wissen, wenn Sie weitere Fragen haben.

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Bitte beachte die Begriffe "komplex" und "spezielle Software".
Wir sehen uns!
... Detlef

Meine Beiträge können Ironie oder Sarkasmus enthalten.

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#3
Detlev Vielen Dank für deine Bemühung.

Viele Grüße
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#4
Schau mal hier:

https://www.datev-community.de/t5/Wirtsc...d-p/133285
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#5
Hallo ws-53,

Da habe ich geschaut, diese Formel weiß ich nicht wo ich das einbauen soll. Bei der Lohnsteuer kommt dann Name raus. Da kann ich nicht anfangen.
Aber trotzdem Vielen Dank.
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#6
(20.04.2025, 22:19)schwarzeteufel schrieb: Hallo ws-53,

Da habe ich geschaut, diese Formel weiß ich nicht wo ich das einbauen soll. Bei der Lohnsteuer kommt dann Name raus. Da kann ich nicht anfangen.
Aber trotzdem Vielen Dank.

...ich bin zwar nicht WS, aber vielleicht nimmst Du ja auch meine Hilfe an.... :)

Die Formel kannst Du in jeder freien Zelle verwenden. Einfach kopieren und irgendwo einfügen. Lediglich das E musst Du durch die richtige Zelladresse ersetzen. Das schrieb ja der Autor gleich im 1. Satz:

E = auf volle € abgerundetes zu versteuerndes Einkommen

Wo das bei Dir steht, hab ich mir nicht angesehen.

Zudem musst Du schauen, ob die angegebenen Werte dem aktuellen Jahr entsprechen. Der Beitrag stammt ja aus dem Jahr 2020....
Dazu schaust Du hier nach.
Der sicherste Ansatz für einen Irrtum ist der Glaube, alles im Griff zu haben.
Nur, weil ich den Recorder bedienen kann, macht mich das noch lange nicht zum Musiker.

Ciao, Ralf

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#7
Laut: https://einkommensteuertabellen.finanz-t...-kist8.pdf ist die von dir erwarte mtl. Lohnsteuer in Höhe von 895,08 falsch, auch wenn https://www.smartsteuer.de/online/lohnrechner/ diesen Betrag bestätigt.

Hier: https://www.pierretunger.com/cms/berechn...lag-excel/ findest du eine Excelmappe, die dir die Steuern gemäß des Ersten Links ermittelt.
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#8
Hallo Ralf,
ich bin für jede kleine Hilfe dankbar. Ich glaube, ich habe mir gedacht, dass man das mit so einer Formel hinbekommt.
Da habe ich mich getäuscht. Es muss etwas viel komplizierteres sein, so wie ich das hier alles gesehen und gelesen habe.

Ich habe eine Excel-Liste, mit der ich das Gehalt berechnen kann. Eigentlich passt bis jetzt alles, bis auf die Lohnsteuer. In der Liste H40 soll ich die Lohnsteuer berechnen,
die von meinem Lohn abgezogen wird. Ich glaube nicht, dass ich das schaffe, weil es so kompliziert ist.

Ich füge die Liste trotzdem bei, vielleicht kann mir jemand helfen.

Trotzdem Danke ich euch alle.

Viele Grüße


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#9
Hallo WS-53,

da geht es um die (Jahres-)Einkommensteuer. Bei der Lohnsteuer ist die Berechnung etwas komplizierter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/C...-2025.html
bzw. der PAP als PDF direkt:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2024-11-22-PAP-2025_anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Hallo Schwarzteufel,

die Lohnsteuerberechnung ändert sich laufend, so muss für jedes Jahr ggf. eine neue "Formel" erstellt werden.

zudem wäre die Formel viel zu kompliziert und wahrscheinlich nur mit Let sinnvoll umzusetzen.

Berechne die Steuer lieber mit dem Rechner des Bundesministerium für Finanzen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl20...2025.xhtml
Gruß
Michael
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#10
Hallo Michael,

das ist mir schon klar. Grundsätzlich wird ja, wenn es heute noch so ist, auch monatlich auf das Jahr hochgerechnet und das Ergebnis durch 12 dividiert. Sofern es keine Sonderzahlungen gibt, ist es dann einfach, die Jahresberechnung auf einen Monat anzuwenden. Die Steuer für Sonderzahlungen (Jahresbonus, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ...), wird in der monatlichen Gehaltsabrechnung separat berechnet und auch separat ausgewiesen. Hier alle Besonderheiten in eine Formel einzupflegen, die dabei zu beachten sind, dürfte nicht so einfach sein, denn sonst gäbe es auch dafür genügend Excelbeispiele.
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