04.04.2018, 15:15
Hallo Fabian,
Werner hat ja schon alle Unklarheiten bestens beseitigt.
Bei weiteren Fragen, fragen :19:
Werner hat ja schon alle Unklarheiten bestens beseitigt.
Bei weiteren Fragen, fragen :19:
Speicherdatum einer geschlossenen Datei in Zelle
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04.04.2018, 15:15
Hallo Fabian,
Werner hat ja schon alle Unklarheiten bestens beseitigt. Bei weiteren Fragen, fragen :19:
05.04.2018, 08:13
Das hat schon einmal richtig gut geklappt, vielen Dank euch Beiden!
Um mein Excel-Sheet noch ein wenig zu verbessern, würde ich aus DateiB noch die Info auslesen, wer die Datei als letztes gespeichert hat. Gibt es einen ähnlichen Befehl wie "FileDateTime"? Vielen Dank und Gruß, Fabian
05.04.2018, 12:15
Hi,
Zitat:Um mein Excel-Sheet noch ein wenig zu verbessern, würde ich aus DateiB noch die Info auslesen, wer die Datei als letztes gespeichert hat. Gibt es einen ähnlichen Befehl wie "FileDateTime"? Tante Google liefert mir keine verwertbaren Ergebnisse dazu. Aber man könnte sich mit einem Trick helfen, wenn der andre user die Datei öffnet, diesen Vorgang in ein Log.txt zu schreiben und dieses dann per VBA auslesen. Vorausgesetzt, in der Datei B darf VBA-Code enthalten sein: Diesen Code in DieseArbeitsmappe (schreibt Log.txt) Code: Private Sub Workbook_Open() Code: Public Sub DisplayLastLogInformation() gefunden hier Und wenn du dann noch wissen willst, was der andere user in Tabelle1 geändert hat, dann musste noch das dazupacken
05.04.2018, 12:19
Hi,
ihr denkt aber schon an den Datenschutz? Nicht alles was machbar ist, ist auch erlaubt. Auslesen, was andere wann und wo gemacht haben, ist ohne deren Einverständnis ein grober Verstoß gg. das Datenschutzgesetz (ab Mai noch wesentlich schärfer als bisher).
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen. angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
05.04.2018, 12:27
Das verdirbt mir nun den Spass
05.04.2018, 13:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2018, 13:33 von Käpt'n Blaubär.)
Hallo Günter,
ich wollte gerade einen ähnlichen Code posten, Wastl war etwas schneller. Was Deine Bedenken angeht, wenn ich einen Mitarbeiter an einen so überwachten Rechner setze, dann ist der Hinweis auf eine solche Überwachung Bestandteil des Arbeitsvertrages und ich denke, damit ist die rechtliche Seite wieder im Lot. Vielleicht will ich ja nur mal direkt mit dem Mitarbeiter über diese Änderung reden.
05.04.2018, 15:59
Hi Peter,
ich will diesen Thread nicht unnötig außerhalb der gestellten Frage aufblähen. Deshalb nur noch kurz zu deinem Hinweis Zitat:dann ist der Hinweis auf eine solche Überwachung Bestandteil des Arbeitsvertrages und ich denke, damit ist die rechtliche Seite wieder im Lot. Das ist unter Arbeitgebern leider ein häufig vertretener Irrtum. Sofern so ein Passus gegen bestehendes Recht verstößt, ist dieser im AV hinfällig. So geschehen bei der Kontrolle privater E-Mails (sofern diese in entsprechendem Rahmen erlaubt waren). Da wurde durch Urteile ganz klar die Unrechtmäßigkeit festgestellt, wenn hier kontrolliert wurde.
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen. angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
05.04.2018, 17:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2018, 17:02 von Käpt'n Blaubär.)
Hallo Günter,
Zitat:So geschehen bei der Kontrolle privater E-Mails (sofern diese in entsprechendem Rahmen erlaubt waren). das halte ich auch als Arbeitgeber für etwas ganz anderes als wenn jemand sich mit meinen Firmendaten beschäftigt. Was Du da angeführt hast, das würde ich eher als sowas wie Videoüberwachung in der Umkleidekabine einordnen und das darf eben wirklich nicht sein. Und ich finde auch, daß diese Diskussion zum Thema gehört bzw. dazu gehören sollte. Hätte der TE es selbst angesprochen, dann wäre es auch Inhalt dieser Diskussion gewesen.
05.04.2018, 17:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2018, 17:09 von WillWissen.)
Na, dann,
hier etwas Lesestoff: https://www.arbeitsrechte.de/mitarbeiterueberwachung/ https://irights.info/artikel/computer-un...en-3/12889 http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-0...gesoftware ansonsten fragt mal Tante Gugl oder einen Anwalt eures Vertrauens.
Gruß Günter
Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen. angebl. von Georg Christoph Lichtenberg (1742-1799)
06.04.2018, 06:56
Hi,
nichts desto trotz… Wenn VBA erlaubt ist, geht es auch einfacher: Code in DieseArbeitsmappe von Datei B Code: Private Sub Workbook_BeforeSave(ByVal SaveAsUI As Boolean, Cancel As Boolean) Leider muss aber gewährleistet sein, dass der User die Datei mit aktivierten Makros bedient. Geht, aber das ist ein anderes Thema. ### Zu unseren Sicherheitsexperten: Wenn ich eine Arbeitsmappe freigebe, habe ich doch da die selbe Möglichkeit, jeden Schritt, der von anderen gemacht wurde, nachzuverfolgen, anzunehmen oder zu verwerfen, oda? Dann sprecht mal mit Microsoft bzw. verklagt die wegen Datenschutz Ich finde diese Funktion eh unnütz :17: |
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