Hallo Solveig,
Gern geschehen.
Ein Danke reicht hier
Was die Formel angeht:
Du verteilst die Urlaubstage nicht gemäß des Umsatzes, sondern gemäß Umsatzmonatsmaximum - Betrachtungsmonat.
Ggf. musst Du die Hürde aber noch etwas höher setzen, wenn in Umsatzmaxmonaten auch Urlaub genommen werden kann/soll.
Viele Grüße,
Bernd P.
Gern geschehen.
Ein Danke reicht hier

Was die Formel angeht:
Du verteilst die Urlaubstage nicht gemäß des Umsatzes, sondern gemäß Umsatzmonatsmaximum - Betrachtungsmonat.
Ggf. musst Du die Hürde aber noch etwas höher setzen, wenn in Umsatzmaxmonaten auch Urlaub genommen werden kann/soll.
Viele Grüße,
Bernd P.