19.11.2023, 20:09
Hallöchen,
in dem Fall hast Du doch auch die Möglichkeit, eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar ans FA zu senden. In dem Fall muss die Rechnung dann auch wieder in den Januar. Womit dann wieder das Sortieren ins Spiel kommt - Du bekommst dann ja auch den Korrekturbetrag vom Januar bzw. musst entsprechend nachzahlen. Oder sehe ich da was falsch?
in dem Fall hast Du doch auch die Möglichkeit, eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar ans FA zu senden. In dem Fall muss die Rechnung dann auch wieder in den Januar. Womit dann wieder das Sortieren ins Spiel kommt - Du bekommst dann ja auch den Korrekturbetrag vom Januar bzw. musst entsprechend nachzahlen. Oder sehe ich da was falsch?
. \\\|/// Hoffe, geholfen zu haben.
( ô ô ) Grüße, André aus G in T
ooO-(_)-Ooo (Excel 97-2019+365)
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