01.08.2019, 09:40
Guten Tag liebe Community!
Als frisch gebackenes Mitglied möchte ich mich vorab bereits jetzt für alle eventuellen Hilfestellungen und Ratschläge bei Euch bedanken :)
Sollte das nachfolgend angesprochene Thema bereits existieren, würde ich mich über einen Verweis dorthin sehr freuen.
Folgende Problematik bereitet mir momentan Kopfzerbrechen:
Ich bin mit der Erstellung einer Tabelle zur Arbeitszeiterfassung beauftragt worden.
Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass in unserem kleinen, mittelständischen Unternehmen ein Regelbetrieb von 07:00 - 15:00 Uhr vorherrscht.
Dieser Regelbetrieb wird jedoch durch Bereitschaftszeiten der Techniker im Unternehmen ergänzt und bedeutet Dienst quasi rund um die Uhr, auch an Wochenenden.
Um nun den Anforderungen des Arbeitszeiten-Schutzgesetzes gerecht zu werden ist es unabdingbar, dass ich nicht nur den Normalbetrieb darstelle (Kinderspiel),
sondern den Anfang und das Ende des Bereitschaftsdienstes ebenso wie die nötige, gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit mit einplane und deren Einhaltung bzw Missachtung der Einhaltung darstelle.
Das bedeutet beispielhaft:
Person X beginnt um 07:00 Uhr seine/ihre Schicht, um 15:00 Uhr endet diese. Der Bereitschaftsdienst beginnt um 19:00 Uhr und geht bis sagen wir zum nächsten Tag morgens um 07:00 Uhr.
Hier läge auf Grund der Ruhezeit von 15:00 - 19:00 Uhr, ebenso auf Grund der Dauer der Rufbereitschaft von ca. 12 Stunden, eine klare Verletzung des ArbZG vor.
Nun stehe ich wie der Ochs vorm Berg und würde mich über Ratschläge oder ggf. eine bereitgestellte Vorlage zur Thematik in jedweder Form definitiv freuen!
Liebe Grüße
Tim.
Als frisch gebackenes Mitglied möchte ich mich vorab bereits jetzt für alle eventuellen Hilfestellungen und Ratschläge bei Euch bedanken :)
Sollte das nachfolgend angesprochene Thema bereits existieren, würde ich mich über einen Verweis dorthin sehr freuen.
Folgende Problematik bereitet mir momentan Kopfzerbrechen:
Ich bin mit der Erstellung einer Tabelle zur Arbeitszeiterfassung beauftragt worden.
Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass in unserem kleinen, mittelständischen Unternehmen ein Regelbetrieb von 07:00 - 15:00 Uhr vorherrscht.
Dieser Regelbetrieb wird jedoch durch Bereitschaftszeiten der Techniker im Unternehmen ergänzt und bedeutet Dienst quasi rund um die Uhr, auch an Wochenenden.
Um nun den Anforderungen des Arbeitszeiten-Schutzgesetzes gerecht zu werden ist es unabdingbar, dass ich nicht nur den Normalbetrieb darstelle (Kinderspiel),
sondern den Anfang und das Ende des Bereitschaftsdienstes ebenso wie die nötige, gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit mit einplane und deren Einhaltung bzw Missachtung der Einhaltung darstelle.
Das bedeutet beispielhaft:
Person X beginnt um 07:00 Uhr seine/ihre Schicht, um 15:00 Uhr endet diese. Der Bereitschaftsdienst beginnt um 19:00 Uhr und geht bis sagen wir zum nächsten Tag morgens um 07:00 Uhr.
Hier läge auf Grund der Ruhezeit von 15:00 - 19:00 Uhr, ebenso auf Grund der Dauer der Rufbereitschaft von ca. 12 Stunden, eine klare Verletzung des ArbZG vor.
Nun stehe ich wie der Ochs vorm Berg und würde mich über Ratschläge oder ggf. eine bereitgestellte Vorlage zur Thematik in jedweder Form definitiv freuen!
Liebe Grüße
Tim.