automatisierte Berechnung von gleich hohen Erbanteilen
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.xlsx   190523 Erben nach Steuer.xlsx (Größe: 24,27 KB / Downloads: 7)
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(17.05.2019, 13:12)Der Steuerfuzzi schrieb: 1. Der Erblasser sollte sich steuerlich beraten lassen.

2. ... je nach Alter können die Freibeträge durch Schenkungen mehrfach in Anspruch genommen werden.

3. Wird denn irgendjemand benachteiligt, nur weil er eine (höhere) Erbschaft-/Schenkungsteuer zahlen muss?

4. Mal ein anderes Beispiel: Zwei Unternehmer bekommen für die gleiche Dienstleistung 500 Euro. Ist einer der beiden jetzt benachteiligt, weil er einen höheren Einkommensteuersatz hat?

5. Warum sollte nun jemand mit einer höheren Steuer also einen höheren Anteil an der Immobilie bekommen?

Sehr schöne Aspekte.

1. Das gilt tatsächlich in den allermeisten Konstellationen, denn wo hat bspw. der Erblasser NUR BARGELD oder geht es NUR UM KINDER ALS ERBEN?

2. Auch in dem Falle, dass das eine Kind 5 Jahre vor dem Erben vom Erblasser beschenkt wurde, das zweite jedoch 11 Jahre vorher oder noch nie, wird eine Formellösung schwierig(er).  

3. Das ist eine akademische Frage. a) Die Steuer selbst kann ja auch aus der Sicht des Erben/Beschenkten rechnerisch ermittelt werden. b) Ansonsten ist die "Benachteiligung" durchaus existent: Angenommen, es geht ausschließlich um 1 Mio. Bargeld und zwei leibliche Kinder (>27J), von denen jedoch das eine bei seiner Geburt wegadoptiert wurde (warum auch immer), aber dann doch eine normale Beziehung zum leiblichen sterbenden Elternteil und auch seinem "Ex-Geschwister" aufgebaut hat (ein bisschen an den Haaren herbeigezogen). Dann müsste für eine Gleichbehandlung nach Steuer das letztere Kind 584 T€ erben, das erstere (erbschaftsrechtlich "echte") Kind dann weniger, nämlich 416 T€, damit sich beide nach Steuer gleich stellen (je 415 T€). - Den Gesichtspunkt, dass das wegadoptierte Kind auch noch von den Adoptiveltern erben wird, lassen wir mal weg. Das können ja auch zwei später verarmte Leute sein.

4. Auch richtig beobachtet! Zumindest als Nutzer einer eigenen Wohnung würde ich aber den Kleinunternehmer-Handwerker ceteris paribus vorziehen, da der keine Mehrwertsteuer an mich berechnen muss, und ich - anders als bei Vermietung - als Konsument die MwSt immer versenke. Auch ein eher seltener Fall, und auch nicht mit Einkommensteuer, wie von Dir angeführt. Wobei das für ESt auch gilt: Dem ärmeren Handwerker nutzt der Auftrag netto tatsächlich mehr. Der reichere muss sich dann auf die Steuergestaltung verlegen ;)

5. Sehr feinsinnig! Denn dann würde er ja auch beim Folgenutzen (Mieterträge) der Immobilie besser abschneiden, was wiederum nicht gewollt war. Daher gilt bei dem Beispiel zu 3. an Bargeldes Statt, dass die Immobilie mit T€ 830 erbschaftsteuerlich angesetzt werden müsste (zu je 50% zu vererben), und die Kinder darüber hinaus T€ 1 und T€ 169 an Bargeld bekommen müssten, um die individuell unterschiedliche Steuer davon zu bezahlen.

Schade, dass so wenige meine Datei runtergeladen haben. Sie funktioniert (nun doch) mit Iteration (Zielwertsuche); der selbst einzufügende VBA-Ereignis-Schnipsel ist nur für den Komfort da, dass dies automatisch geschieht. "Selbst einfügen" deshalb, damit ich hier eine .XLSX statt einer .XLSM anbieten und damit keinen Virus unterjubeln kann.
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