Ich würd gerne mit einen Button "Buchung eintragen" die Werte von oben bsp. in Zelle A15 neben einander darstellen und bei jeder Eingabe soll die zweite Buchung unter die erste also Spalte 16 usw. usw. ...
Hätte jemand einen entsprechenden Code dafür ? Ich krieg das irgendwie überhaupt nicht hin.
Doppelte Bufü ist mehr ein Thema, als einfache Bifi. Ich habs auch mal rudimentär ausprobiert. Bei Interesse spinne ich das fort, Richtung Salden und Splitbuchungen (für Steuer)
Zitat:Bei Interesse spinne ich das fort, Richtung Salden und Splitbuchungen (für Steuer)
zum rumspinnen haette ich was im Angebot, als xlsx ohne Makros. War mir zuviel Arbeit die zu kopieren.
Dieses Journal war jahrelang bei einer kleinen Firma im Einsatz. Heute ist es wahrscheinlich überholt, aber als rein "gedankliche Anregung" für eigenes Buchführung entwickeln ist es vielleicht brauchbar. Es besteht aus einer Eingabemaske die alle Konten enthaelt, und wo die Buchungen auch in Bezug auf MWSt gesplittet wurden! Die fertige Buchung wurde bei Summen Gleichheit dann ins Journal übertragen. Dort konnte man alle Summen sehen, auch eine Jahres Übersicht über alle 12 Monate.
In der Eingabe Maske wurde über Formel die Summen des jeweiligen Monats im Journal mit angezeigt. Immer mit Prüfung ob Soll und Haben im Journal übereinstimmen! Und die Summen Soll/Haben der aktuellen Buchung, um Fehleingaben zu vermeiden. Alles noch aus DM Zeit, aber als "gedanklicher Anstupser" evtl. brauchbar.
Zitat: "gedankliche Anregung" für eigenes Buchführung entwickeln
in dem Moment in dem das Finanzamt mit im Boot sitzt wäre ich mit einer eigenen (doppelten) Buchführung für Excel sehr vorsichtig.
Die Finanzämter erkennen kein Kassenbuch an das auf Excel basiert und im Hinblick auf die GoBD würde ich eher Geld in ein 'richtiges' Buchhaltungsprogramm investieren.
23.08.2017, 15:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2017, 15:02 von lupo1.)
Das ist bekannt.
Freiwillige Buchhaltungen fallen nicht darunter (zum Beispiel Wohngemeinschaften oder Familien untereinander, also in der Privatsphäre). Auch Stiftungen nicht. Konzernbuchungen ebenfalls nicht, da eh (meist) nur Abschluss. Und andere mit erleichterten Auflagen, sei es (vielleicht) Vereine oder so. Einnahmen-Ausgabler können außerdem mit der Doppik experimentieren.
Genauso kann man die Buchhaltung für's Ausland führen, zumindest für solche Länder, wo die Auflagen noch nicht so streng sind.
Des weiteren kann der Steuerberater eine solche Buchhaltung gut verwenden, um Nachbuchungen vorzubereiten. Wenn die dann alle passen, können sie in die richtige Buchhaltung übernommen werden.
Und schließlich kann man die Buchhaltung - den GoB gehorchend - in Excel sehr wohl auch legal führen: Man zeigt dem FA an, dass man monatlich die Buchungen als PDF hinterlegt (mit diversen Kontrollzahlen, etwa Anzahl der Buchungen, Summen der Positiven und der Negativen Beträge), z.B. bei der UStVA-Abgabe. Dann ist letztlich auch Excel GoB (und GoSB)-konform! Der große Vorteil: Es braucht keine Kontenblätter pro Monat, sondern man kann am Jahresende ein sehr viel leichteres Alle-Konten-mit-allen-Buchungen-des-Jahres-Buch präsentieren! Auch ausgedruckt ist das viel leichter lesbar, als monatliche DIN-A5-Kontenblätter, auf denen teilweise eine einzige Buchung steht. Die EDV macht es möglich, dass das Buch dann sogar erst ZUM ERSTEN MAL überhaupt ausgedruckt werden muss. Idealerweise sogar erst nach den Nachbuchungen des StB.